A
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 cm³ oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
- oder bbH über 45 km/H
Leistung über 15 kW
Mindestalter: 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A,
21 Jahre für Trikes, 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: mind. 5
Autobahnfahrt: mind. 4
Beleuchtungsfahrt: mind. 3
mind. Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
Grundwissen bei Ersterteilung: 12
Grundwissen bei Erweiterung: 6
Motorradtheorie: 4

