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Jahrgang 1943 – Führerscheinumtausch

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Jahrgang 1943 – Führerscheinumtausch

Egal ob Du noch einen grauen Papierführerschein, eine rosa Fahrerlaubnis oder die weiße Plastikkarte besitzt – bis zum Jahr 2033 ist es erforderlich, alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gegen den EU-Führerschein umzutauschen. Der Führerschein-Umtausch erfolgt jedoch schrittweise, sodass die einzelnen Jahrgänge und das Ausstellungsdatum des Führerscheins maßgeblich sind.

Doch was genau bedeutet der vorgezogene Umtausch von Führerscheinen überhaupt? Wie lange sind die alten Pkw-Führerscheine noch gültig und welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt? In diesem Artikel erfährst Du alles rund um den Führerscheinumtausch für den Jahrgang 1943 und alle weiteren Jahrgänge.

Jahrgang 1943 – Führerscheinumtausch | Quelle: https://stock.adobe.com/de/contributor/201421312/blende11-photo

Vorgezogener Umtausch von Führerscheinen

Bereits am 15. Februar 2019 hat der Bundesrat beschlossen, einen sogenannten vorgezogenen, gestaffelten Führerscheinumtausch einzuführen. Grundlage für diese Entscheidung sind die Richtlinien der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über den Führerschein). Mit dem Umtausch soll demnach die Umsetzung der europäischen Vorgaben gewährleistet werden.

Die allgemeine Frist für den Umtausch ist dabei der 19. Januar 2033. So müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, bis zu diesem Zeitpunkt umgetauscht werden. Das Hauptziel dieser Maßnahme besteht darin, dass alle Führerscheine, die in der Europäischen Union im Umlauf sind, vereinheitlicht werden. Dies soll sicherstellen, dass die Führerscheine den aktuellen Anforderungen an die Sicherheit vor Fälschungen entsprechen.

Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?

Wenn Du ebenfalls einen Führerschein der alten Generation besitzt, fragst Du Dich womöglich, wie lange Du diesen noch verwenden kannst. Die genaue Frist hängt dabei von Deinem Geburtsjahr ab. Folgende Umtauschfristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

  • vor 1953: 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: 19. Juli 2022
  • 1959 bis 1964: 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: 19. Januar 2025

Sofern Du im Jahr 1943 geboren bist, ist Dein Führerschein noch bis zum 19. Januar 2033 gültig. Bis dahin musst Du diesen jedoch umtauschen. Wurde Dein Führerschein jedoch erst nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt, gelten folgende Fristen für den Umtausch:

  • 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
  • 2008: 19. Januar 2029
  • 2009: 19. Januar 2030
  • 2010: 19. Januar 2031
  • 2011: 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18.01.2013: 19. Januar 2033

Die Jahrgänge entsprechen hierbei dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Wo ist der alte Führerschein umzutauschen?

Der Umtausch Deines alten Führerscheins erfolgt bei Deiner zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. Dies ist in der Regel die Behörde, bei der Du Deinen Führerschein beantragt hast oder der Ort, an dem Du aktuell gemeldet bist. Um lange Wartezeiten und das Überschreiten der geltenden Fristen zu vermeiden, solltest Du darauf achten, frühzeitig einen Termin zu buchen.

Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?

Ebenso wie bei einem Intensivkurs für einen Führerschein musst Du Dich auch beim Umtausch Deines Führerscheins um einige Dokumente kümmern. Damit der Führerscheinumtausch also reibungslos verläuft, solltest Du folgende Dokumente parat haben:

  • Aktueller Führerschein: Für den Umtausch musst Du Dein altes Führerscheindokument mitbringen. Dieser wird im Zuge des Umtauschs eingezogen und Du erhältst dafür den neuen EU-Führerschein.
  • Personalausweis oder Reisepass: Ein gültiges Ausweisdokument ist zur Identifikation Deiner Person erforderlich.
  • Aktuelles biometrisches Passfoto: Für den neuen Führerschein benötigst Du auch ein aktuelles Passfoto, das den biometrischen Standards entspricht.
  • Gebühren: Die Kosten für den Umtausch liegen in etwa bei 25 Euro. Achte darauf, ausreichend Bargeld mitzubringen oder informiere Dich vorab, ob Du die entsprechenden Umtauschgebühren mit Deiner EC-Karte bezahlen kannst.

Sollte Dein alter Führerschein nicht von der Fahrerlaubnisbehörde Deines aktuellen Wohnsitzes ausgestellt worden sein, musst Du außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorlegen. Diese kannst Du entweder telefonisch, per Post oder auch bequem online beantragen. Anschließend wird diese in der Regel direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde geschickt.

Wird bei Nicht-Umtausch eine Strafe fällig?

Solltest Du Deine Umtauschfrist verpassen, wird Dein Führerschein ungültig. Allerdings erlischt dadurch nicht Deine Fahrerlaubnis. Dennoch kannst Du für das Fahren ohne gültigen Führerschein belangt werden, denn dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. In der Regel musst Du hier mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen.

Um unnötige Mehrkosten zu vermeiden, solltest Du Dich frühzeitig um den Umtausch Deines Führerscheins kümmern. So kannst Du etwaige Ordnungswidrigkeiten und Strafen verhindern.

Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Bislang waren die alten Führerscheine unbegrenzt gültig. Im Rahmen der neuen EU-Richtlinie wurde jedoch beschlossen, dass alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, nicht mehr unbegrenzt gültig sind. Stattdessen ist deren Gültigkeit auf 15 Jahre befristet, sodass Du Deine Fahrerlaubnis entsprechend erneuern musst. Die zeitliche Begrenzung der Gültigkeit soll darauf abzielen, Führerschein-Fälschungen zu erschweren, da sowohl das Passfoto als auch die personenbezogenen Daten regelmäßig aktualisiert werden müssen.

Besitzt Du neben einem Pkw-Führerschein außerdem noch einen Motorradführerschein der Klasse A, musst Du dieselben Umtauschfristen für Deinen Führerschein beachten. Darüber hinaus musst Du Deinen Motorradführerschein ebenfalls alle 15 Jahre erneuern, um die nunmehr geltenden Anforderungen zu erfüllen.

FAQ

Welche Jahrgänge dürfen nicht mehr mit dem alten Führerschein fahren?

Bereits zum 19. Juli 2022 mussten die Jahrgänge 1953 bis 1958 ihren alten Führerschein umtauschen. Am 19. Januar 2023 waren schließlich die Jahrgänge 1959 bis 1964 an der Reihe. Auch diese Führerscheine mussten in den neuen Scheckkarten-Führerschein umgetauscht werden.

Ich bin 1952 geboren – wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Grundsätzlich müssen Inhaber der Fahrerlaubnis, die vor 1953 geboren wurden, ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Die jeweiligen Umtauschfristen hängen dabei jedoch nicht nur vom Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers, sondern auch von dem Ausstellungsjahr des Führerscheins ab.

Welche Führerscheine sind ab 2023 nicht mehr gültig?

Ab dem 19. Januar 2023 sind alle Führerscheine der Jahrgänge 1959 bis 1964 nicht länger gültig.

Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Wann Du Deinen alten Führerschein gegen den neuen EU-Führerschein umtauschen musst, hängt von Deinem Geburtsjahr und dem Ausstellungsdatum ab. Wurde Dein Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt, musst Du diesen also bis spätestens zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Fazit

Insbesondere für die Jahrgänge vor 1953 ist der vorgezogene, gestaffelte Umtausch von Führerscheinen relevant. Durch den schrittweisen Umtausch der Führerscheine soll gewährleistet werden, dass diese den aktuellen europäischen Vorgaben entsprechen. Außerdem sollen die neuen EU-Führerscheine die Sicherheit im Straßenverkehr verbessern, indem Fälschungen erschwert werden.

Somit müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Auch die Gültigkeit der Führerscheine hat sich verändert. So gilt für diese Führerscheine nunmehr eine 15-jährige Gültigkeit, sodass diese regelmäßig erneuert werden müssen. Diese Regelung betrifft jedoch nicht nur Pkw-Führerscheine, sondern auch Motorradführerscheine der Klasse A.

Achte darauf, Dich rechtzeitig über den Umtausch Deines Führerscheins zu informieren und vereinbare frühzeitig einen Termin bei Deiner zuständigen Führerscheinstelle.

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