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Zugmaschinen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
Übungsstunden: nach Bedarf
mind. Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
Grundwissen bei Ersterteilung: 12
Grundwissen bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2

