C1E-Führerschein – das ist wichtig!
Zum Fahren eines Lkws benötigen Fahrer eine Erlaubnis, zum Beispiel den C1-Führerschein. Dieser berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen, die zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht auf die Waage bringen. Mit der zusätzlichen Klasse C1E kannst du auch Anhänger mitführen.
Alles, was du über den C1E-Führerschein wissen musst, erfährst du hier.
Führerschein C1 – für Lkw bis 7,5 Tonnen
Besitzt du einen Führerschein der Klasse C1, bist du dazu berechtigt, Fahrzeuge mit diesen Eigenschaften zu fahren:
- zulässige Gesamtmasse: zwischen 3500 und 7500 Kilogramm
- Anzahl der Sitzplätze: höchstens acht, ausgenommen Führersitz
- Anhänger: darf zulässiges Gesamtgewicht von 750 Kilogramm nicht überschreiten
Davon ausgenommen sind Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D sowie Fahrzeuge, die für die Beförderung von Personen gebaut und ausgelegt sind.
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Führerschein C1E – für Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm
Mit einem C1E-Führerschein kannst du als Lkw-Fahrer ein Fahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger fahren, der mehr als 750 kg Gesamtmasse aufweist. Ebenso ist es dir dann gestattet, ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger zu kombinieren, der schwerer ist als 4500 Kilogramm. Entscheidend ist dabei allein, dass Lkw und Anhänger zusammen nicht mehr als 12.000 Kilogramm wiegen. Die Zuladung, sprich das tatsächliche Gewicht, spielt keine Rolle.
Für die Klasse C1E gilt ebenfalls, dass der Lkw nicht zur Beförderung von Personen gebaut und ausgelegt sein darf, wenn du ihn mit dem C1E-Führerschein fahren möchtest. Die Zahl der Sitzplätze ist dabei unerheblich. Wichtig zu wissen ist, dass du im Rahmen einer Erweiterung von C1 auf C1E nicht noch einmal eine theoretische Prüfung absolvieren musst.
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[Infografik]
Wer darf einen Führerschein der C1- und C1E-Klasse machen?
Einen solchen Führerschein darf man nur dann machen, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllt. Dazu sind beispielsweise ein umfassendes Gutachten vom Arzt und ein Sehtest Pflicht.
Möchtest du die Lkw-Führerscheinklassen C1 und C1E aus Gründen einer gewerblichen Nutzung von Kraftfahrzeugen erwerben, musst du zusätzlich eine Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) absolvieren.
Warum genau diese und andere Dinge notwendig sind, erklären wir hier.
C1-Führerschein ab 18 Jahren
Um einen C1-Führerschein machen zu können, musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmefälle, etwa, wenn man eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolviert. In solchen Fällen ist der Besitz der Führerscheinklasse mit Auflagen verbunden. Du darfst dann nur innerhalb Deutschlands und auch ausschließlich im Rahmen deiner Ausbildung fahren. Diese Auflagen entfallen erst, wenn du 18 Jahre alt wirst.
Du musst außerdem im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein oder dich bereits in der Fahrausbildung befinden. Mit Bestehen der praktischen Prüfung kannst du dann umgehend mit der Ausbildung für den Führerschein C1 anfangen.
Ein Sehtest ist Pflicht
Weiterhin ist ein Sehtest Pflicht, wenn man einen C1- oder den C1E-Führerschein machen möchte. Amtlich anerkannte Sehteststellen können solch ein Dokument ausstellen. Der Test darf aber keinesfalls mehr als 2 Jahre zurückliegen, weil sonst die Gefahr besteht, dass sich die Sehkraft bereits wieder verändert hat.
Gutachten vom Arzt – die Eignungsprüfung
Lkw-Fahrer bewegen täglich schwere Fahrzeuge und sind deswegen auch einem erhöhten Sicherheitsrisiko unterlegen. Aus diesem Grund müssen nicht nur die Augen, sondern auch der gesamte Gesundheitszustand überprüft werden, bevor man den Führerschein der Klassen C1 oder C1E machen kann.
Vor der Anmeldung in der Fahrschule ist deswegen ein Gutachten vom Arzt – der sogenannte Eignungstest – wichtig. Dieser kann sowohl von einem Allgemeinmediziner als auch vom Betriebsarzt ausgestellt werden.
Der Mediziner muss bestätigen, dass der Bewerber sowohl körperlich als auch geistig so gesund ist, wie es für das Absolvieren dieser Führerscheinklassen verlangt wird. Dabei geht es um die Abklärung folgender Aspekte:
- zurückliegende Krankheiten und/oder Unfälle
- aktuelle Erkrankungen wie Herz- und Kreislaufstörungen, Bluterkrankungen
- Hörvermögen
- Behinderungen, die die Fahrtüchtigkeit einschränken
- Gesundheit der Nieren, Störungen des Nervensystems, Anzeichen für Diabetes, psychische Erkrankungen
- regelmäßiger Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten
- Hinweise auf Krankheiten, durch die ein erhöhtes Risiko für Schläfrigkeit besteht
- Daten des Fahrers: Körpergröße, Gewicht, Puls
Dieses Gutachten darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen, damit es gültig ist.
Wie lange sind die Führerscheinklassen C1 und C1E gültig?
Beide Führerscheinklassen müssen nach 5 Jahren erneuert werden, wenn du
- Berufskraftfahrer bist oder
- über einen EU-Kartenführerschein verfügst, der an einem Tag nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurde
Wichtig: Auch ein ärztliches Guthaben muss dann erneut ausgestellt werden. Anders ist es bei C1E-Führerscheinen, deren Ausstellungsdatum ein Datum vor dem 19.01.2013 betrifft, denn sie sind so lange gültig, bis das 50. Lebensjahr vollendet ist. Erst danach gilt die Erneuerungspflicht nach 5 Jahren.
Zu einer weiteren Ausnahmeregelung kommt es dann, wenn die Fahrerlaubnis für C1 zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 neu erteilt wurde. Auch in diesem Fall gilt diese bis zum Ende des 50. Lebensjahres und erst im Anschluss muss sie alle 5 Jahre erneuert werden.
Wenn du deine erworbene Fahrerlaubnisklasse verlängern möchtest, bist du dazu verpflichtet, fristgerecht verschiedene Unterlagen vorzulegen.
Diese werden verlangt:
- ärztliches Gutachten (psychische und körperliche Überprüfung der Gesundheit)
- augenärztliches Gutachten (Untersuchung der Augen)
- Verlängerungsantrag
- alter Führerschein
- Personalausweis/Reisepass
- biometrisches Passbild
Wichtig zu wissen: Alle hier aufgeführten Regelungen, die eine Befristung betreffen, sind für Berufskraftfahrer gültig. Zudem gelten die Regelungen für Kartenführerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.
Bist du im Besitz eines alten Papierführerscheins, gilt für dich das Übergangsrecht, sofern du nicht als Berufskraftfahrer tätig bist und deinen Papierführerschein in einen Kartenführerschein umgetauscht hast. Dieses Übergangsrecht wird in § 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt. Während alle Klassen, die ehemals der Klasse 3 entsprachen (B, BE, C1, C1E) unbefristet gültig sind, bildet die Klasse CE eine Ausnahme, weil sie nur befristet bis zum 50. Lebensjahr gültig ist. Danach muss eine Verlängerung erfolgen.
Beachtest du den Ablauf der Gültigkeit nicht und fährst dennoch für diese Klassen zulässige Fahrzeuge, begehst du eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Straßenverkehrsgesetz, StVG). Dies gilt auch für den Fahrzeughalter, wenn es sich nicht um das eigene Fahrzeug handeln sollte.
Konsequenzen können eine Geld- oder sogar Haftstrafe sein. Deswegen ist es so wichtig, dass du die Verlängerung rechtzeitig beantragst, spätestens aber sechs Wochen vor Ablauf der Frist.
Was beinhaltet die Ausbildung für einen C1E-Führerschein?
Je nachdem, ob du deinen Führerschein C1E im Anschluss an den C1 oder beide gleichzeitig absolvieren möchtest, unterscheidet sich der Ablauf etwas. Um den Führerschein der Klasse C1 machen zu können, musst du Theoriestunden absolvieren (insgesamt 12 Stunden von jeweils 90 Minuten). Am Ende steht die theoretische Prüfung an. Um die Erweiterung auf Führerscheinklasse C1E zu machen, muss keine zusätzliche Theoriestunde oder Prüfung abgelegt werden.
Die Ausbildung für den C1E-Führerschein beinhaltet in der Regel drei Überlandfahrten, eine Autobahnfahrt sowie eine Fahrt in der Nacht oder bei Dämmerung. Solltest du beide Führerscheine in einem Ausbildungsgang machen wollen, musst du mit folgenden Ausbildungsinhalten rechnen:
- Überlandfahrt: 1 x Solo, 1 x Zug
- Autobahnfahrt: 1 x Solo, 1 x Zug
- Dunkelfahrt: 2 x Zug
Für die praktische Prüfung sind insgesamt 75 Minuten vorgesehen. Dabei werden Abfahrtskontrollen sowie Prüfungsfahrten innerhalb und außerhalb der Ortschaft und unterschiedliche Grundfahraufgaben durchgeführt.
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FAQ
Du möchtest am liebsten sofort deinen C1E-Führerschein machen, hast aber vorher noch ungeklärte Fragen? In diesem Bereich beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Thema.
Was darf ich mit dem C1E fahren?
Wer im Besitz eines C1E-Führerscheins ist, darf als Lkw-Fahrer Fahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger kombinieren, der mehr als 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse aufweist. Es ist jedoch auch möglich, ein Fahrzeug aus Klasse B mit einem Anhänger zu fahren, der mehr als 4500 Kilogramm schwer ist.
Wie viele Tonnen darf ich mit C1E fahren?
Mit dieser Führerscheinklasse darfst du maximal bis zu 12.000 Kilogramm Gesamtgewicht fahren. Dabei zählt, was in den Fahrzeugpapieren steht, nicht aber das tatsächliche Gewicht.
Was ist der Unterschied zwischen CE und C1E?
Zu C1E gehören mittelschwere Lastzüge, mit der Klasse CE kannst du auch die größten Lastzüge fahren. Möchtest du also noch schwerere Anhänger fahren, als es die Führerscheinklasse C1E erlaubt, musst du einen Führerschein für die Klasse CE absolvieren.
Wer darf noch 12-Tonner fahren?
Mit dem Führerschein der Klasse C1E dürfen alle Gespanne gefahren werden, die nicht mehr als 12 Tonnen wiegen. Um diesen Lkw-Führerschein zu erwerben, wird die Fahrerlaubnis für die Klasse C1 vorausgesetzt.
Fazit
Wenn du einen Lkw fahren möchtest, benötigst du zunächst einmal die Fahrerlaubnis, die dich dazu berechtigt. Mit dem C1-Führerschein darfst du Fahrzeuge bewegen, die zwischen 3,5 bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht aufweisen. Die zusätzliche Führerscheinklasse C1E berechtigt zusätzlich zum Fahren mit Anhänger.
Um diese Führerscheine machen zu können, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dazu gehört ein aktueller Sehtest und ein Gutachten vom Arzt. Beides ist wichtig, da man als Lkw-Fahrer sehr schwere Fahrzeuge bewegt und demzufolge einem höheren Risiko für Gefahren im Straßenverkehr ausgesetzt ist.
Denke immer daran, deinen Führerschein der Klassen C1 und C1E rechtzeitig zu erneuern, da andernfalls Strafen drohen.
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