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AM

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AM-Führerschein

Du möchtest endlich mobil werden und denkst darüber nach, den AM-Führerschein zu machen? Dann bist Du bei uns in der Fahrschule Voss genau richtig!

Doch welche Kraftfahrzeuge darfst Du mit einem Führerschein der Klasse AM überhaupt fahren? Welche Vorschriften und Regelungen gelten bezüglich des AM-Führerscheins? Wie viel kostet ein Führerschein der Klasse AM und wie laufen Führerscheinausbildung und Prüfung ab?

Wir erklären Dir in diesem Artikel alles Wichtige rund um die Fahrerlaubnis für Mopeds, Roller, Trikes und Quads.

AM-Führerschein – Dein Weg in die Mobilität! (Quelle: https://img.freepik.com/premium-photo/vespa-motorcycle_106485-38.jpg)

Führerschein AM – das hat sich geändert

Im Rahmen der EU-Richtlinien werden jegliche Führerscheinklassen vereinheitlicht, sodass jede deutsche Fahrerlaubnis auch in anderen EU-Ländern Gültigkeit hat – so auch die ehemalige Führerscheinklasse S.

Seit der Einführung des Führerscheins AM im Jahre 2013 hat sich einiges geändert. So war der damalige Führerschein der Klasse S eine sogenannte nationale Klasse. Hierbei handelte es sich um den Vorläufer zum Rollerführerschein, der ausschließlich in Deutschland gültig war, von anderen Ländern innerhalb der EU also nicht anerkannt wurde. Mit einem Führerschein der Klasse S durfte man unter anderem Quads und sonstige Leichtmobile führen, sofern das Fahrzeug folgende Merkmale aufwies:

  • Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Hubraum von maximal 50 ccm
  • Leistung von maximal 4 kW
  • Maximalgewicht von 350 kg

Die Führerscheinklasse S konnte bereits ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden. Darüber hinaus waren Besitzer der S-Fahrerlaubnis auch berechtigt, dreirädrige Krafträder sowie vierrädrige Kleinkrafträder zu führen. Wer bereits einen Führerschein der Klasse B besaß, durfte jegliche Fahrzeugtypen der Führerscheinklasse S ebenfalls fahren.

Mit dem neuen AM-Führerschein soll eine EU-einheitliche Führerscheinklasse für Kleinkrafträder geschaffen werden. So ist der Führerschein für alle gedacht, die ein Kleinkraftrad, ein Moped, einen Motorroller oder ein Quad mit einer maximalen Leistung von 4 kW und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren möchten.

Wenn Du eine Maschine mit etwas mehr Leistung fahren möchtest, solltest Du Dich über unseren Intensivkurs für den Motorradführerschein informieren.

Klasse AM – der Führerschein für Mopeds, Roller, Trikes und Quads

Bei der Führerscheinklasse AM handelt es sich um die kleinste Fahrerlaubnis, die in Deutschland erworben werden kann. Mit dem AM-Führerschein darfst Du unter anderem auch Mopeds und Roller fahren, weshalb die Fahrerlaubnis häufig als Rollerführerschein oder Mopedführerscheinbezeichnet wird. Allerdings bist Du mit einem Führerschein der Klasse AM auch berechtigt, Trikes oder Quads zu bedienen.

So fallen unter den „neuen Rollerführerschein“ folgende Fahrzeugtypen:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder
  • vierrädrige Krafträder

Zweirädrige Krafträder

Wenn Du ein zweirädriges Kraftrad fahren möchtest, musst Du den AM-Führerschein erwerben. Hierbei darfst Du alle zweirädrigen Krafträder fahren, die eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sowie einen Hubraum von 50 ccm oder eine Nutzleistung von 4 kWnicht überschreiten.

Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob Du einen Roller, ein Mokick oder ein Moped fahren möchtest.

Dreirädrige Krafträder

Für dreirädrige Krafträder wie Trikes mit einer Leistung von maximal 4 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h benötigst Du ebenfalls den AM-Führerschein. Verfügt das dreirädrige Kraftrad jedoch über eine Leistung von mehr als 4 kW, benötigst Du einen höheren Führerschein.

Fahrerlaubnis für vierrädrige Kraftfahrzeuge

Auch vierrädrige Kraftfahrzeuge darfst Du mit einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse AM fahren. Hier darfst Du beispielsweise Quads und MiniCars fahren, welche die bereits genannten Voraussetzungen bezüglich Geschwindigkeit und Hubraum erfüllen.

Bei der Fahrerlaubnis für vierrädrige Kraftfahrzeuge gibt es allerdings eine Besonderheit: Du darfst nur Fahrzeuge mit einer Leermasse von höchstens 350 kg fahren.

AM-Führerschein – Kosten

Wie bei jedem Führerschein fallen auch beim AM-Führerschein Kosten an. Die genauen Kosten variieren je nach Fahrschule und Region. So fallen insbesondere Kosten für die theoretische und praktische Ausbildung sowie für die Prüfungen an. Wie viele praktische Fahrstunden Du letztlich benötigst, hängt maßgeblich von Deinem Talent und Deiner Lernfähigkeit ab. Überdies kommen auch noch Kosten für den erforderlichen Erste-Hilfe-Kurs, den Sehtest sowie Deine Passbilder hinzu.

Wenn Du also Deinen AM-Führerschein machen möchtest, musst Du mit Kosten zwischen 500 und 900 Euro rechnen. Möchtest Du mehr über die Kosten erfahren, kannst Du Dich jederzeit an uns wenden. Wir können Dir alle anfallenden Kostenpunkte Deiner Führerscheinausbildung nennen, sodass Du Deine Finanzen besser einplanen kannst.

Rollerführerschein mit 15

Früher war es möglich, den Rollerführerschein bereits mit 15 Jahren zu machen. Seit der Einführung des neuen AM-Führerscheins im Jahr 2013 ist dies jedoch nicht mehr möglich. Die Fahrerlaubnis für die Klasse AM ist nunmehr grundsätzlich auf das16. Lebensjahr begrenzt.

Nur in folgenden Bundesländern hast Du weiterhin die Möglichkeit, Deinen Rollerführerschein mit 15 Jahren zu machen:

  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Bayern

In allen weiteren Bundesländern musst Du leider warten, bis Du ein Mindestalter von 16 Jahren erreicht hat.

Weiterhin musst Du folgende Voraussetzungen erfüllen, um den Rollerführerschein machen zu dürfen oder diesen zu erhalten:

  • Du musst körperlich und geistig dazu in der Lage sein, ein Kraftfahrzeug sicher und verantwortungsbewusst im Straßenverkehr zu führen.
  • Du musst einen bestandenen Sehtest vorweisen können.
  • Du musst einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren und dies mit einer entsprechenden Bescheinigung nachweisen.
  • Du benötigst einen gültigen Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument.
  • Du benötigst ein aktuelles Passfoto für Deinen Führerschein.
  • Du musst an einer theoretischen und praktischen Führerscheinausbildung teilnehmen.
  • Du musst die theoretische und praktische Prüfung bestehen.

AM-Führerschein – Ausnahmen

Auch wenn der AM-Führerschein in der Regel für das Führen von Mopeds, Rollern, Trikes und Quads ausreicht, gibt es einige Ausnahmen. So darfst Du mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM beispielsweise keine Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h fahren. Diese sind ausschließlich der Motorradklasse A1 vorbehalten, für die Du eine zusätzliche Ausbildung und Prüfung absolvieren musst.

Eine weitere Ausnahme betrifft vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h haben. Für diese Fahrzeuge ist grundsätzlich ein Führerschein der Klasse B (Pkw-Führerschein) erforderlich. Wenn Du bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B bist, darfst Du auch vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren, ohne eine zusätzliche Prüfung ablegen zu müssen.

Allerdings gibt es auch bestimmte Fahrzeuge und Krafträder, die Du mit einem AM-Führerschein trotz festgelegter Regelungen fahren darfst. Hierzu gehören insbesondere folgende Ausnahmen:

  • Krafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und einem Hubraum von 50 ccm, die vor dem 1. Dezember 2001 zugelassen wurden.
  • Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, die vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden.
  • Fahrräder mit Hilfsmotoren, die vor dem 28. Februar 1992 zugelassen wurden.
  • Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 33 kg und mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, die vor 1957 zugelassen wurden.
  • Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und 1 PS, die vor September 1957 zugelassen wurden.

Ferner gibt es laut der EU-Richtlinie keinen offiziellen Führerschein mehr für das Fahren von Mofas. Das bedeutet, dass Du einsitzige, einspurige Fahrräder mit einem Hilfsmotor bis 25 km/h auch ohne AM-Führerschein führen darfst. Dennoch benötigst Du hierfür eine spezielle Prüfbescheinigung, die von Deiner Fahrschule ausgestellt werden kann.

Diese Bescheinigung kannst Du aber nur erlangen, sofern Du an einem Fahrschulkurs mit abschließender theoretischer Prüfung teilgenommen hast. Besitzt Du eine anderweitige gültige Fahrerlaubnis, musst Du keine Prüfbescheinigung vorlegen, um ein Mofa fahren zu dürfen.

Wie lange gilt die Fahrerlaubnisklasse AM?

Wenn Du eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erworben hast, gilt diese unbefristet. Dies ist allerdings nur so lange der Fall, sofern keine gesundheitlichen Einschränkungen oder andere Gründe vorliegen, die eine Einschränkung oder den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen.

Somit ist nach dem einmaligen Erwerb der Führerscheinklasse AM keine erneute Auffrischung, Ausbildung oder Prüfung erforderlich. Jedoch solltest Du beachten, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen – wie bei allen anderen Führerscheinklassen – jederzeit ändern können. Daher solltest Du Dich regelmäßig über aktuelle Regelungen und Vorschriften informieren.

Die Ausbildung zum AM-Führerschein

Die Voraussetzungen für den Erwerb des AM-Führerscheins kennst Du bereits. Wie für jeden Führerschein benötigst Du auch für diesen zunächst eine entsprechende Ausbildung in der Fahrschule. Die einzige Ausnahme, in der keine weitere Führerscheinausbildung erforderlich ist, besteht, sofern Du bereits im Besitz eines Pkw- oder Motorradführerscheins bist.

Die Ausbildung zum AM-Führerschein umfasst sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung. In der theoretischen Ausbildung erlernst Du die Grundlagen des Straßenverkehrs, die wichtigsten Verkehrsregeln und Verkehrszeichen sowie die technischen Besonderheiten von Mopeds, Rollern, Trikes und Quads. Diese Ausbildung findet in der Fahrschule statt und umfasst eine bestimmte Anzahl von Unterrichtseinheiten. In der Regel umfasst der theoretische Teil der Führerscheinausbildung 12 Doppelstunden à 90 Minuten Grundstoff und mindestens 2 Doppelstunden à 90 Minuten Zusatzstoff.

Ist Dein Fahrlehrer der Meinung, dass Du bereit für die Straße bist, kann die praktische Ausbildung beginnen. Hier erlernst Du unter Anleitung Deines Fahrlehrers das Fahren mit dem gewählten Fahrzeugtyp. So bringt Dir Dein Fahrlehrer bei, wie Du das Fahrzeug sicher durch den Straßenverkehr steuerst und wie Du in verschiedenen Verkehrssituationen richtig reagierst.

Das Besondere an der praktischen Ausbildung beim AM-Führerschein ist, dass hier keine Sonderfahrten vorgeschrieben sind. So sind Autobahnfahrten ohnehin nicht möglich, da Fahrzeuge der Führerscheinklasse AM maximal 45 km/h fahren dürfen. Auch Überlandfahrten oder Nachtfahrten sind in dieser Führerscheinausbildung nicht notwendig. Das bedeutet, dass Du so viele Fahrstunden absolvieren musst, bis Du bereit für Deine praktische Prüfung bist.

[Infografik]

Die theoretische und praktische Prüfung für den AM-Führerschein

Wenn Du Deine theoretische und praktische Ausbildung erfolgreich absolviert hast, folgen die theoretische und praktische Prüfung. In der theoretischen Prüfung musst Du Dein Wissen zu den Grundlagen des Straßenverkehrs sowie zu den technischen Besonderheiten von Mopeds, Rollern, Trikes und Quads unter Beweis stellen.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Test mit 30 Multiple-Choice-Fragen. Um zu bestehen, darfst Du Dir nicht mehr als 10 Fehlerpunkte erlauben. Auch wenn Du zwei Fragen mit einer Wertigkeit von 5 falsch beantwortest, fällst Du in der theoretischen Prüfung durch.

Mit Deiner erfolgreich abgeschlossenen Theorieprüfung und ausreichenden Fahrstunden kannst Du auch schon den nächsten Teil der Prüfung in Angriff nehmen: die praktische Fahrprüfung. In der praktischen Prüfung musst Du zeigen, dass Du das Fahrzeug sicher und souverän durch den Straßenverkehr steuern kannst.

Die Prüfung umfasst eine 55-minütige Fahrt auf öffentlichen Straßen, bei der Du verschiedene Verkehrssituationen meistern musst. Dabei bewertet der Prüfer Dein Fahrverhalten, Deine Reaktionen und Deine Kenntnisse zu den Verkehrsregeln. So werden Dir im Rahmen der praktischen Prüfung unter anderem folgende Aufgaben von dem Fahrprüfer gestellt:

  • Fahren im Slalom
  • Gefahrenbremsung
  • Ausweichen ohne Abbremsen oder Ausweichen nach Abbremsen
  • Fahren in Schrittgeschwindigkeit, Stop-and-Go oder Kreisfahrt

Bei den beiden ersten Aufgaben handelt es sich um sogenannte obligatorische Aufgaben. Das bedeutet, dass diese in der Fahrprüfung für den AM-Führerschein zwingend erforderlich sind. Die restlichen Aufgaben sind alternativ, sodass sich der Fahrprüfer hierbei zwischen den verschiedenen Aufgaben spontan entscheiden kann. Das bedeutet, Du solltest in jedem Fall auf alle möglichen Aufgaben vorbereitet sein.

Wenn Du beide Prüfungen erfolgreich bestanden hast, erhältst Du Deinen AM-Führerschein und darfst nun Mopeds, Roller, Trikes und Quads fahren.

FAQ

Was ist die Führerschein-Klasse AM?

Mit einem Führerschein der Klasse AM darfst Du zwei-, drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge führen. Das Kleinkraftrad darf dabei einen Hubraum von maximal 50 ccm oder eine Dauer-Nennleistung von 4 kW nicht übersteigen.

Wie schnell darf man mit der Klasse AM fahren?

Wenn Du einen AM-Führerschein besitzt, darfst Du lediglich Krafträder mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren.

Welchen Führerschein für Roller (45 km/h)?

Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gelten als Kleinkrafträder, sodass Du hierfür einen Führerschein der Klasse AM benötigst.

Was darf ich mit 14 Jahren fahren?

Wenn Du 14 Jahre alt bist, darfst Du laut europäischer Vorgabe theoretisch einen Führerschein für das Moped machen. Allerdings gilt in Deutschland für den Mopedführerschein seit dem 28. Juli 2021 ein Mindestalter von 15 Jahren.

Fazit

Auch wenn sich in den letzten Jahren einige Änderungen ergeben haben, bleibt der AM-Führerschein eine beliebte Wahl für Jugendliche und Erwachsene, die auch ohne Pkw-Führerschein mobil sein möchten.

Der AM-Führerschein ist und bleibt also eine beliebte Fahrerlaubnis für alle, die Mopeds, Roller, Trikes und Quads fahren möchten. Die Ausbildung zum AM-Führerschein umfasst sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung, bei der Du die Grundlagen des Straßenverkehrs und den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug erlernst. Dabei solltest Du die Kosten und Ausnahmen beachten, die mit dem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM verbunden sind.

Der AM-Führerschein bietet Dir eine tolle Möglichkeit, um die Freiheit und Unabhängigkeit des Fahrens zu genießen, ohne dabei auf ein großes Fahrzeug angewiesen zu sein.

Solltest Du Fragen rund um das Thema AM-Führerschein haben, unterstützen wir Dich gerne. Melde Dich einfach online oder vor Ort bei uns für Deinen erfolgreichen Weg zum Rollerführerschein!

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