Ohne Prüfung aufs Bike:
B196
Du hast schon deinen Autoführerschein, aber Lust auf zwei Räder? Dann bist du hier genau richtig! Fahre mit uns ganz einfach auch Motorrad und mach deine B196 Ausbildung.
So läuft es ab:
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens vier Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten im Theorieunterricht sowie mindestens fünf Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Praxisunterricht.
Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.
Mit der 14. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordung wird die Schlüsselzahl 196 eingeführt. Das bedeutet:
Wer mindestens 25 Jahre alt und seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B ist, soll nach einer Schulung mit 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (2×90 Minuten Theorie und 5×90 Minuten Praxis) die Berechtigung erhalten in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen. Eine PRÜFUNG ist nicht vorgesehen.
Voraussetzungen:
Führerschein
Mindestens fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B.
Alter
Mindestens 25 Jahre alt
Theorie
Mindestens 4 x 90 Minuten Theorieunterricht.
Praxis
Mindestens 5 x 90 Minuten Praxisunterricht
Ohne Prüfung den Anhängerschein upgraden:
B96
Mindestvorraussetzungen:
Klasse B vorhanden
2.5 Stunden Theorieunterricht
3.5 Stunden praktische Übungen
1 Stunde Realverkehr